Gesetzliche Rentenversicherung Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung (kurz auch als GRV bezeichnet) basiert auf dem Sozialgesetzbuch VI. Als eigener Versicherungszweig gehört Sie zum Sozialversicherungssystems zur Altersicherung der abhängig Beschäftigten.
Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung in unserem in Deutschland vorherrschenden System vor allem über die Zwangsteilnahme der Menschen an einem Umlageverfahren. Jede Person,die arbeitet, zahlt einen Teil der Renten für diejenigen, die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Gleichzeitig - im Rahmen des viel zitierten „Generationenvertrages" baut er sich damit ein Anrecht auf eine eigene gesetzliche Rente auf. Nicht jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt einer Versicherungspflicht, wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht. So sind laut Gesetz diejenigen versicherungspflichtig, die als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer arbeiten, Auszubildenden inklusive. Pflichtmitglieder sind beispielsweise auch sonstige Verdiener, sofern ihr Einkommen nicht zu gering ist und sofern sie nicht durch Ihre Eingebundenheit in einem anderen Alterssicherungssystem (z.B. bei Ärzten, Architekten) versicherungsfrei sind. |